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Freitag, Januar 30th, 2009 | Author: Frantic

Durch eine neue Klage beim Bundesverfassungsgericht, ist das Inkrafttreten des Lissaboner EU-Vertrages gefährdet. Der ehemalige Vorstandschef der Thyssen AG, Dieter Spethmann, der frühere CSU-Europaabgeordnete Franz Ludwig Graf Stauffenberg, der Volkswirtschaftler Joachim Starbatty und der Berliner Juraprofessor Markus Kerber reichten vergangene Woche einen 200-seitigen Schriftsatz in Karlsruhe ein.

Der EU-Vertrag ist bereits von 23 der 27 EU-Regierungen  ratifiziert worden, Starbatty hatte beireits 1997 erfolglos gegen die Einführung des Euro geklagt.

Die deutsche Bundesregierung hofft auf ein Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags Ende des Jahres 2009. Die Klage kommt daher ungünstig für die Regierungen, denn auch die irische Regierung hat mittlerweile zugesagt, im Herbst eine zweite Abstimmung durchzuführen, um den Vertrag nach dem ersten Scheitern zu ratifizieren.

Am 10. und 11. Februar will sich das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung mit den Klagen beschäftigen. Ein Urteil aus Karlsruhe wird dann für das Frühjahr erwartet.

In Deutschland haben Bundesrat und Bundestag dem Vertrag schon zugestimmt, ausserdem hat unser Bundespräsident mündlich bereits versprochen, ihn zu unterzeichnen und somit zu ratifizieren.

Die Kläger weigern sich, durch mündliche Verhandlungen abserviert zu werden und fordern eine intensive Auseinandersetzung des Gerichts mit ihren Argumentationen. Die Prüfung der Einwände müsste also bei intensiver Beschäftigung mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Kernpunkt der Kritik ist, dass die EU Komission sich immer mehr Rechte anmaße und nicht als Hüterin, sondern als Umdeuterin der europäischen Verträge, agiere. Mit dem Vertrag seien weiterhin die Mitwirkungs- und Kontrollrechte von Bundestag und Bundesrat praktisch nicht umsetzbar.

persönlicher Kommentar: Der EU Vertrag ist bei mir aufgrund verschiedener Tatsachen noch weiter in die Kritik geraten. Todesstrafe und Sklaverei werden unter bestimmten Aspekten wieder erlaubt sein, ausserdem ist der Vertrag sehr unverständlich geschrieben und lässt in vielen Situationen verschiedene Interpretationen zu, die nicht sein dürfen.

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5 Responses

  1. 1
    Viktoria 

    Im unten angeführten Artikel vom Handelsblatt zur neuen Klage wird behauptet der Bundespräsident hätte den Vertrag schon unterschrieben. Ich habe das beim Verfasser per eMail bereits angemahnt. Vielleicht finden sich hier noch andere die das tun.
    http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/neue-klage-gegen-eu-vertrag-von-lissabon;2134725

  2. 2
    Durchschaubar 

    wo gibts denn ne Email wo man sich beschweren kann ?

  3. 3
    Frantic 

    rinke@handelsblatt.com

    Email erledigt, wer möchte kann das Formular hier nehmen:

    Sehr geehrter Herr Rinke,

    In Ihrem Artikel vom 27.01.09
    ( http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/neue-klage-gegen-eu-vertrag-von-lissabon;2134725 )
    über eine Klage gegen die EU Verfassung, ist Ihnen ein Fehler unterlaufen. Köhler hat den Vertrag noch nicht unterschrieben und somit ratifiziert, sondern er will ihn erst nach der Prüfung des Verfassungsschutzes unterschreiben. Somit ist der Vertrag in Deutschland noch nicht ratifiziert und gültig.

    Desweiteren gebe ich ihnen noch einen kritischen Link mit, der sich mit der EU Verfassung intensiv befasst und einiges offenbart, was eigentlich all ihre Leser wissen sollten.

    http://schmerzhafte-wahrheit.de/artikel/75-eu-verfassung-todesstrafe-erlaubt

    Mit freundlichem Gruss

  4. 4
    Frantic 

    Sehr geehrter Herr Kirch,

    Herzlichen Dank für Ihre Mail und Ihren Hinweis. Der Text war etwas knapp und damit missverständlich ausgedrückt. Der Bundespräsident hat die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Begleitgesetze tatsächlich schon unterschrieben und auch bereits die Ratifizierungsurkunde anfertigen lassen. Aber, da haben Sie recht, diese hat er noch nicht unterschrieben. Der Artikel, den Sie online gelesen haben, musste für die Printfassung gekürzt werden. Ich habe ihn jetzt so ergänzt, dass er (hoffentlich) klarer ist.

    Beste Grüße,
    A. R.

  5. 5
    admin 

    2

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