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Sonntag, August 02nd, 2009 | Author: Frantic

…anders ist ihr Verhalten meiner Meinung nach nicht mehr zu erklären.

Während unsere Familienministerin bisher versprochen hat, nur gegen Kinderpornografische Inhalte vorzugehen (vorzugehen=zensieren=*haha*), hat Zensursula nun schon eine erweiterte Nutzung der Infrastruktur im Sinn.

Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann.

Dieses Statement wurde ausgesagt, nachdem Abendblatt.de unsere Ministerin gefragt hat, ob es nicht sinnvoll wäre auch rechtsextremistische und frauenfreindliche Seiten zu sperren. (Erstaunlich zu welchen Fragen der Axel Springer Verlag fähig ist…)

Mein Vorschlag für den Wahlkampf: Liebe CDU, zieht doch mal mit dem Slogan “Wir überwachen  und kontrollieren ihr Leben zu ihrer eigenen Sicherheit” in den Wahlkampf..

Wieso bewirbt sich diese Frau nicht als Wärterin im Guantanamogefängnis? Da wäre sie gern gesehen. Ich könnt mir auch vorstellen, dass sie in China ne gute Karriere hinlegen kann.

Man muss sich ihre Aussage mal auf der Zunge zergehen lassen “mehr Demokratie, mehr Menschenrechte und mehr Rechte durch Zensur

Bleibt noch zu sagen: Bitte Ursula bitte bitte bitte bitte bitte mit 3 Sahnehäubchen oben drauf: Lesen sie sich diesen Text hier durch

weitere Artikel:

Rockefeller möchte totale Kontrolle übers Internet

Montag, Juli 06th, 2009 | Author: Frantic

Artikel 42 des Grundgesetzes

(1) Der Bundestag verhandelt öffentlich. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Über den Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden.

(2) Zu einem Beschlusse des Bundestages ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt. Für die vom Bundestage vorzunehmenden Wahlen kann die Geschäftsordnung Ausnahmen zulassen.

(3) Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen des Bundestages und seiner Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei.

Wie in unserem Gesetz lesbar ist, schreibt Artikel 42 ausdrücklich vor, dass Verhandlungen des Bundestages öffentlich abgehalten werden müssen.
Das Wort Parlament kommt vom Wort parlare, was reden heisst. Nun muss sich dieses Parlament einen neuen Namen suchen, denn bisher hiess es so, weil es der Ort der öffentlichen Reden war. Nun wurde das öffentliche Reden abgeschafft.
Ihr habt richtig gehört: Bisher mussten die Redner in freien Reden sprechen, nun können sie ihre Reden dem Bundestagspräsidiums im Laufe des Tages abgeben und lediglich die Tagesordnung muss “Rede zu Protokoll” vermerken.
Das Ganze nennt sich dann öffentliche Verhandlung. Was am 2.7.09 beschlossen wurde, ist direkt durchgesetzt worden: Über 40 Tagesordnungspunkte sind auf diese Weise erledigt worden, darunter Gesetze zum Strafverfahren, zum Schutz der Opfer von Zwangsheirat und Stalking, zur Strafbarkeit der Genitalverstümmelung, zum Berufsbildungsgesetz etc. etc. Ausserdem wurden Reden zu Protokoll gegeben, die folgende Aspekte thematisieren: Strahlenschutz, Genmais, die Regulierung des Strompreises, Organspenden, Klimaschutz, Krankenversicherung, Wahl der Bundesverfassungsrichter und importunabhängigen Ökostrom und Biogas.
Die Süddeutsche berichtet darüber folgendes:

52 Sekunden Beratung pro Tagesordnungspunkt

In der vergangenen Nacht sind 43 Tagesordnungspunkte auf diese Weise parlamentarisch “erledigt” worden. Dafür vorgesehen waren 35 Minuten. Das ergab, so errechnete süffisant der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, 52 Sekunden Beratung pro Tagesordnungspunkt: “Wenn das keine Leistung ist!”

Wie soll ein Parlament genannt werden, das eigentlich kein Parlament mehr ist: Monumentum? Das heißt Grabmal. Dormitorium? Dormitare heißt einschlafen. Vielleicht sollte man das Wort Martyrium gebrauchen: Es ist nämlich eine Qual, feststellen zu müssen, wie das Parlament sich selbst erledigt.

Kommentar:

Mit diesem Gesetz ist eine Volksvertretung garnicht mehr möglich. Politiker sind faul und durch solch zeitersparenden Gesetze haben sie noch mehr Zeit, sich schwachsinniges einfallen zulassen. Lobbyisten bekommen so noch viel mehr Macht.  Schäuble bringt ein Argument und Zack werden Killerspiele, eine Menge Internetseiten und alles Kritische verboten. Eine Diskussion und Debatte findet einfach nicht mehr statt. Damit verliert die Demokratie ihre Wirksamkeit und es zählen nur noch Gutachten, die leicht manipulierbar sind. Alleine die Person, die ein Gutachten in Auftrag gibt, möchte dass ihr Interesse “Gut geachtet” wird.

Das ist eine riesige Volksverarschung und die Gesetze sollten für Verfassungswiedrig erklärt werden. Ausserdem bekommt das Parlament so die Funktion einer Geheimgesellschaft, eine Organisation die schlimmer sein kann als eine Diktatur. Das Ganze System wird immer unüberschaulicher und untransparenter. Es ist kein Wunder, wenn niemand mehr durchblickt; Soll ja auch keiner!

Ausserdem: Es wird kaum ein Politiker seine Reden selber schreiben. Es kann also sein, dass die Politiker über ihre Reden abstimmen, ohne diese gelesen zu haben.

Revolution? Ist es möglich mit einem Überraschungsmoment den Bundestag zu stürmen? – Ja,vielleicht. Vielleicht sind wir schneller als das Militär, was nun im Inland eingesetzt werden darf (Dazu sei folgendes gesagt: “Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.”, womit die Bundeswehr auf  Seite des Volkes stehen müsste. Aber auch Politiker müssen ihren Eid abgeben und halten sich nicht dran ;) ). Strassensperren der Polizei dürften bei guter Organisation auch überwunden werden können. Was tun wir aber, wenn wir im Bundestag sind? Politiker sind da sicherlich nicht mehr anzufinden und die Reinigungsfachkräfte sind sicherlich nicht die Übeltäter, denen wir unsere Meinung sagen wollen.

Die Politik scheint seit einiger Zeit folgendem Motto zu folgen, das auch auf das Grundgesetz zutrifft:

“Was nicht passt, wird passend gemacht”

Der Ganze Abbau des Parlamentarismus, der Demokratie, der Menschenrechte, der Persönlichkeitsrechte und verschiedener anderer Rechte geschieht stufenweise und immer nur so viel, wie das Volk grade verkraftet.


Dienstag, Juni 30th, 2009 | Author: Frantic

Wir haben unsere Meinung dazu auf schmerzhafte-wahrheit.de wiedergegeben.

Hier der Link

Montag, Mai 11th, 2009 | Author: admin

Bam. Da ist er wieder: Der Einfluss der mächtigen Bankiers. Heutige Folge:

Rockefeller möchte eine Totalkontrolle des Internets:

Senator Jay Rockefeller und Senator Olympia Snowe fordern doch tatsächlich im Cybersecurity Act 2009, dass Obama das komplette Internet per Knopfdruck deaktivieren kann.

Warum? Natürlich um die Infrastruktur zu sichern:  Es sei unbedingt erforderlich, um Strom und Wassernetze in Notfällen zu stabilisieren (was zur Hölle ?!), ganz im Sinne der (inter-) nationalen Sicherheit.

Kritiker bemängeln die Verfassungswiedrigkeit, aber auch die Verletzung der Privatsphäre und die nicht näher definierten Anwendungsmöglichkeiten des Cybersicherheitsgesetzes. Die Definition wäre wohl “Interpretationssache des Präsidenten”

“access to all relevant data concerning [critical] networks without regard to any provision of law, regulation, rule, or policy restricting such access.”,

heisst es im Originaltext, was soviel bedeutet, wie: Alles kann überwacht werden und es kann sich Zugang zu persönlichen Daten verschafft werden.

Ein weiteres Statement von Rockefeller:

“We must protect our critical infrastructure at all costs—from our water to our electricity, to banking, traffic lights and electronic health records—the list goes on,… [...]

if we fail to take swift action, we, regrettably, risk a cyber-Katrina.”

Sinngemäß sagt er: Wir müssen unsere Infrastruktur, unsere Wasserversorgung, unsere Banken, unsere Ampeln, unsere elekronischen Gesundheitspässe und so weiter mit allen Kosten schützen. Wenn wir nicht rasch handeln, erleben wir einen CyberKatrina (Katrina war einer der heftigsten Hurricanes den die USA erlebt hat, siehe hier)

Die weitreichenden Befugnisse, die mit der Rechtsvorschrift kommen, unterminieren das Electronic Communications Privacy Gesetz (ECPA), welches in den 80igern eingefügt wurde. Laut dem ECPA muss es erst richterliche Beschlüsse für das Abhören geben, bevor gehandelt werden darf. Diese würden nun wegfallen und Willkür würde in den Behörden ihren Lauf nehmen (wenn sie das nicht eh schon tut…).

Zuletzt bleibt nur noch eine Kritik: Die USA schafft es ja nicht mal, das Pentagon vor Hackern sicher zu machen, siehe hier und hier. Wenn Unberechtigte sich Zugriff zu dem System verschaffen, haben sie evtl mehr Macht, als der Präsident und können einiges Dummes mit den persönlichen Daten der Menschheit machen.

Weiterführende Artikel

Hier gibts den Gesetzesentwurf

Internet hätte nie existieren sollen (Video) + weitere Infos

Donnerstag, Mai 07th, 2009 | Author: Frantic

Der tschechische Senat hat sich nun mit dem EU Vertrag “befasst” und ihn gebilligt. 54 der 79 anwesenden Senatoren stimmten zu, nachdem es eine lange Diskussion gab, bei der nur wenige kritische Argumente einbrachten.

Entgegen der läufigen Meinung ist dem Vertrag noch nicht entgültig zugestimmt worden. Nachdem im Februar das Abgeordnetenhaus mit 125:61 Stimmen dem Vertrag zustimmte, fehlt nun noch eine Unterschrift des Präsidenten Vaclav Klaus, der der EU allerdings kritisch gegenübersteht. Er fürchtet  den Verlust  den tschechischen Souveränität. Nach seiner Aussage wird er den Vertrag erst unterzeichnen, wenn Irland dem Vertrag in einem Referendum zustimmt.

Um den Vertrag vollends zu ratifizieren, müssen alle 27 Mitgliedsstaaten dem Vertrag zustimmen. Momentan fehlt die Zustimmung der Präsidenten von Polen, Tschechien und Deutschland (23 der 27 Staaten haben bereits zugestimmt) und ausserdem steht das Referendum von Irland aus. In Deutschland wird derzeit geprüft, ob der Vertrag mit unserem Grundgesetz harmonisiert, oder ob er nicht ratifiziert werden darf.

Hier noch ein Statement von Vaclavs, der die Zustimmung als ein feiges Versagen unserer politischer Eliten betrachtet:

Ich muss meine Enttäuschung darüber äußern, dass einige Senatoren unter unerhörtem politischen und medialen, einheimischen und ausländischen Druck ihre bisher öffentlich erklärte Meinung resignativ änderten und mit der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon auch ihre politische und menschliche Integrität verloren haben. Sie kehrten damit den langfristigen Interessen der Tschechischen Republik den Rücken und ordneten sie den kurzfristigen Interessen der derzeitigen politischen Repräsentanten sowie ihren eigenen Interessen unter.

Das ist ein sehr trauriger Beleg eines weiteren Versagens eines bedeutenden Teils unserer politischen Elite, die wir nur zu gut aus verschiedenen Augenblicken der tschechischen Geschichte kennen. Unsere Politiker fanden dafür immer die gleiche feige Begründung: Wir sind klein, schwach, bedeuten nichts im europäischen Kontext, müssen uns unterordnen, auch wenn wir damit nicht einverstanden sind. Derlei lehne ich ab. Entweder haben wir nach dem November (Samtrevolution1989) erneut unsere Souveränität gewonnen und damit auch die Verantwortung für das weitere Schicksal unseres Landes, oder das alles war nur ein tragischer Irrtum. Das ist im Jahr der zwanzigsten Wiederkehr des Novembers 1989 eine äußerst aktuelle Bemerkung.

Jetzt warte ich darauf, dass eine Gruppe von Senatoren – wie einige von ihnen angekündigt haben – das Verfassungsgericht um eine weitere Beurteilung des Vertrages von Lissabon im Verhältnis zu unserer Verfassung ersuchen wird. Sollte es dazu kommen, werde ich meine Entscheidung darüber, ob ich den Lissabon-Vertrag ratifiziere oder nicht ratifiziere, nicht eher erwägen, als dass das Verfassungsgericht sein Wort gesprochen hat.

Meine Auffassungen in dieser Angelegenheit sind bekannt und klar. Ich kann es mir nicht erlauben, in einer Weile grundsätzlich dagegen zu sein, und dann, weil es beginnt, meinen persönlichen politischen oder Karrierezielen in den Kram zu passen, meine Meinung einfach ändern.

Aber nehmen wir nichts vorweg. Der Vertrag von Lissabon ist derzeit tot, weil er in einem Mitgliedsland (Irland) in einem Referendum abgelehnt wurde. Deshalb steht meine Entscheidung über die Ratifizierung dieses Vertrages nicht auf der Tagesordnung.”

(Übersetzung aus dem Tschechischen: Hans-Jörg Schmidt, Quelle: Welt online)

Wie hier deutlich wird, hat er Insiderwissen. Vaclav weiss, dass viele Abgeordnete eine andere Meinung zu dem Vertrag hatten und diese nicht einfach zufällig geändert haben. Ich denke der Text zeigt deutlich, dass er über die Korruptheit der Politiker, die “sein” Land verraten, wütend ist.

weiterführende Artikel:

Das Abgeordnetenhaus von Tschechien stimmt für den EU Vertrag

Neue Verfassungsklage in Deutschland

So wettert Vaclav Klaus gegen Europa

Mittwoch, Februar 18th, 2009 | Author: Frantic

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat letzten Mittwoch mit 125:61 Stimmen für den EU-Reformvertrag gestimmt. 120 Stimmen waren für die Annahme erforderlich, eine knappe Entscheidung.

Nötig ist nun noch eine Unterschrift des Präsidenten Vaclav Klaus und eine Zustimmung des tschechischem Senats (Abstimmung im April). Der Europa-kritische Präsident will das Dokument allerdings erst unterzeichnen, wenn Irland dem Vertrag in einer Wiederholung des 2008 gescheiterten Referendums zustimmt.

Um den Vertrag vollends zu ratifizieren, müssen alle 27 Mitgliedsstaaten dem Vertrag zustimmen. Momentan fehlen die Zustimmungen von Polen, Irland, Tschechien und Deutschland (23 der 27 Staaten haben bereits zugestimmt). In Deutschland wird derzeit geprüft, ob der Vertrag mit unserem Grundgesetz harmonisiert, oder ob er nicht ratifiziert werden darf.

Ähnliche Artikel:   Vertrag von Lissabon: Neue Klage

Freitag, Januar 30th, 2009 | Author: Frantic

Durch eine neue Klage beim Bundesverfassungsgericht, ist das Inkrafttreten des Lissaboner EU-Vertrages gefährdet. Der ehemalige Vorstandschef der Thyssen AG, Dieter Spethmann, der frühere CSU-Europaabgeordnete Franz Ludwig Graf Stauffenberg, der Volkswirtschaftler Joachim Starbatty und der Berliner Juraprofessor Markus Kerber reichten vergangene Woche einen 200-seitigen Schriftsatz in Karlsruhe ein.

Der EU-Vertrag ist bereits von 23 der 27 EU-Regierungen  ratifiziert worden, Starbatty hatte beireits 1997 erfolglos gegen die Einführung des Euro geklagt.

Die deutsche Bundesregierung hofft auf ein Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags Ende des Jahres 2009. Die Klage kommt daher ungünstig für die Regierungen, denn auch die irische Regierung hat mittlerweile zugesagt, im Herbst eine zweite Abstimmung durchzuführen, um den Vertrag nach dem ersten Scheitern zu ratifizieren.

Am 10. und 11. Februar will sich das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung mit den Klagen beschäftigen. Ein Urteil aus Karlsruhe wird dann für das Frühjahr erwartet.

In Deutschland haben Bundesrat und Bundestag dem Vertrag schon zugestimmt, ausserdem hat unser Bundespräsident mündlich bereits versprochen, ihn zu unterzeichnen und somit zu ratifizieren.

Die Kläger weigern sich, durch mündliche Verhandlungen abserviert zu werden und fordern eine intensive Auseinandersetzung des Gerichts mit ihren Argumentationen. Die Prüfung der Einwände müsste also bei intensiver Beschäftigung mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Kernpunkt der Kritik ist, dass die EU Komission sich immer mehr Rechte anmaße und nicht als Hüterin, sondern als Umdeuterin der europäischen Verträge, agiere. Mit dem Vertrag seien weiterhin die Mitwirkungs- und Kontrollrechte von Bundestag und Bundesrat praktisch nicht umsetzbar.

persönlicher Kommentar: Der EU Vertrag ist bei mir aufgrund verschiedener Tatsachen noch weiter in die Kritik geraten. Todesstrafe und Sklaverei werden unter bestimmten Aspekten wieder erlaubt sein, ausserdem ist der Vertrag sehr unverständlich geschrieben und lässt in vielen Situationen verschiedene Interpretationen zu, die nicht sein dürfen.